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   OLG Koblenz, 12.10.2022 - 5 U 1188/22   

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OLG Koblenz, 12.10.2022 - 5 U 1188/22 (https://dejure.org/2022,50893)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.10.2022 - 5 U 1188/22 (https://dejure.org/2022,50893)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Oktober 2022 - 5 U 1188/22 (https://dejure.org/2022,50893)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.2022 - 5 U 1188/22
    Dies gelte im Hinblick auf die unsichere Rechtslage jedenfalls bis zur Entscheidung des EuGH vom 17.12.2020 (C-693/18).

    Eine Erkennbarkeit der Rechtswidrigkeit war jedenfalls bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17.12.2020 (Az. C-693/18), in der das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung qualifiziert wurde, jedoch nicht gegeben.

    Der diesbezüglich darlegungs- und beweisbelastete Kläger trägt seinerseits nichts dazu vor, warum es für die Beklagte bereits vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17.12.2020 in der Rechtssache C-693/18 erkennbar gewesen sein soll, dass der Einbau von nicht ausschließlich prüfstandbezogenen Abschalteinrichtungen, also von Abschalteinrichtungen, die auch im normalen Fahrbetrieb wirken, gegen das Unionsrecht verstoßen und damit rechtswidrig sein könnten.

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.2022 - 5 U 1188/22
    Dies wird insbesondere dann bedeutsam, wenn die erste potenziell schadensursächliche Handlung und der Eintritt des Schadens zeitlich auseinanderfallen und der Schädiger sein Verhalten zwischenzeitlich nach außen erkennbar geändert hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 -, juris, Rn. 30).

    Käufern, die sich, wie der Kläger, erst für einen Kauf entschieden haben, nachdem die Beklagte ihr Verhalten, wie beschrieben, geändert hatte, wurde - unabhängig von ihren Kenntnissen vom "Dieselskandal" im Allgemeinen und ihren Vorstellungen von der Betroffenheit des Fahrzeugs im Besonderen - nicht sittenwidrig ein Schaden zugefügt (zum Motor EA 189:BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 -, juris, Rn. 38, vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - VII ZR 391/21 -, juris zu einem anderen Motor der Beklagten).

    Die zutreffende - vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20, juris Rn. 17 ff. - Abweisung seines Anspruchs gemäß § 823 Abs. 2 i.V.m. § 263 StGB hat der Kläger mit der Berufung nicht angegriffen.

  • OLG Schleswig, 27.06.2022 - 7 U 44/22

    Haftung der Mercedes-Benz Group AG für Dieselmotor OM 651(Euro 6) bei fehlendem

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.2022 - 5 U 1188/22
    Bis zu diesem Zeitpunkt durften die Hersteller noch von einer weiten Auslegung von Art. 5 Abs. 2 S. 2 lit. a VO (EG) 715/2007 und mithin davon ausgehen, dass eine solche Steuerung aus Gründen des Motor- oder Bauteilschutzes zulässig sei, da bis dahin nahezu alle europäischen Hersteller ihre Dieselfahrzeuge mit solchen Abschalteinrichtungen ausgerüstet hatten und dies trotz umfangreicher Untersuchungen der Behörden auch nicht beanstandet wurde (vgl. OLG Schleswig, Beschlüsse vom 27.06.2022 - 7 U 44/22, juris Rn. 23 und vom 18.07.2022 - 7 U 198/21, juris Rn. 25; OLG Koblenz, Urteil vom 25.07.2022 - 12 U 12/22, juris Rn. 27-29).

    Dieser Bericht wurde bereits mehrfach von Oberlandesgerichten als Beleg dafür herangezogen, dass die Rechtslage insoweit zumindest nicht eindeutig war (vgl. hierzu OLG Schleswig, Beschlüsse vom 27.06.2022 - 7 U 44/22, juris Rn. 23 und vom 18.07.2022 - 7 U 198/21, BeckRS 2022, 18482 Rn. 25; OLG Koblenz, Urteil vom 25.07.2022 - 12 U 12/22, BeckRS 2022, 17989 Rn. 28).

  • OLG Frankfurt, 21.10.2022 - 7 U 198/21

    Zur Erklärungs- und Empfangszuständigkeit bei Widerruf einer abgetretenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.2022 - 5 U 1188/22
    Bis zu diesem Zeitpunkt durften die Hersteller noch von einer weiten Auslegung von Art. 5 Abs. 2 S. 2 lit. a VO (EG) 715/2007 und mithin davon ausgehen, dass eine solche Steuerung aus Gründen des Motor- oder Bauteilschutzes zulässig sei, da bis dahin nahezu alle europäischen Hersteller ihre Dieselfahrzeuge mit solchen Abschalteinrichtungen ausgerüstet hatten und dies trotz umfangreicher Untersuchungen der Behörden auch nicht beanstandet wurde (vgl. OLG Schleswig, Beschlüsse vom 27.06.2022 - 7 U 44/22, juris Rn. 23 und vom 18.07.2022 - 7 U 198/21, juris Rn. 25; OLG Koblenz, Urteil vom 25.07.2022 - 12 U 12/22, juris Rn. 27-29).

    Dieser Bericht wurde bereits mehrfach von Oberlandesgerichten als Beleg dafür herangezogen, dass die Rechtslage insoweit zumindest nicht eindeutig war (vgl. hierzu OLG Schleswig, Beschlüsse vom 27.06.2022 - 7 U 44/22, juris Rn. 23 und vom 18.07.2022 - 7 U 198/21, BeckRS 2022, 18482 Rn. 25; OLG Koblenz, Urteil vom 25.07.2022 - 12 U 12/22, BeckRS 2022, 17989 Rn. 28).

  • BGH, 26.03.2019 - VI ZR 163/17

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen des Vorliegens von

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.2022 - 5 U 1188/22
    Dies gilt insbesondere dann, wenn sie sich - wie hier der Kläger - nur auf vermutete Tatsachen stützen kann, weil sie mangels Sachkunde und Einblick in die Produktion des von der Gegenseite hergestellten und verwendeten Fahrzeugmotors einschließlich des Systems der Abgasrückführung oder -verminderung keine sichere Kenntnis von Einzeltatsachen haben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 26.03.2019, VI ZR 163/17, VersR 2019, 835 Rn. 13).

    Eine Behauptung ist erst dann unbeachtlich, wenn sie ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt worden ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 27.05.2003, IX ZR 283/99, a.a.O.; vom 26.01.2016, II ZR 394/13, WM 2016, 974 Rn. 20; Beschlüsse vom 09.11.2010, VIII ZR 209/08, a.a.O.; vom 26.03.2019 - VI ZR 163/17, a.a.O. Rn. 13; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 283/99

    Bürgschaft - Freier Willensentschluß / Handeln aus emotionaler Verbundenheit

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.2022 - 5 U 1188/22
    Dem Kläger ist zuzugeben, dass es einer Partei grundsätzlich nicht verwehrt ist, eine tatsächliche Aufklärung auch hinsichtlich solcher Umstände zu verlangen, über die sie selbst kein zuverlässiges Wissen besitzt und auch nicht erlangen kann, die sie aber nach Lage der Verhältnisse für wahrscheinlich oder möglich hält (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 27.05.2003, IX ZR 283/99, NJW-RR 2004, 337 unter II 1 mwN; Beschluss vom 09.11.2010, VIII ZR 209/08, juris Rn. 15).

    Eine Behauptung ist erst dann unbeachtlich, wenn sie ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt worden ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 27.05.2003, IX ZR 283/99, a.a.O.; vom 26.01.2016, II ZR 394/13, WM 2016, 974 Rn. 20; Beschlüsse vom 09.11.2010, VIII ZR 209/08, a.a.O.; vom 26.03.2019 - VI ZR 163/17, a.a.O. Rn. 13; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 09.11.2010 - VIII ZR 209/08

    Vereinbarkeit der Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots mit dem

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.2022 - 5 U 1188/22
    Dem Kläger ist zuzugeben, dass es einer Partei grundsätzlich nicht verwehrt ist, eine tatsächliche Aufklärung auch hinsichtlich solcher Umstände zu verlangen, über die sie selbst kein zuverlässiges Wissen besitzt und auch nicht erlangen kann, die sie aber nach Lage der Verhältnisse für wahrscheinlich oder möglich hält (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 27.05.2003, IX ZR 283/99, NJW-RR 2004, 337 unter II 1 mwN; Beschluss vom 09.11.2010, VIII ZR 209/08, juris Rn. 15).

    Eine Behauptung ist erst dann unbeachtlich, wenn sie ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt worden ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 27.05.2003, IX ZR 283/99, a.a.O.; vom 26.01.2016, II ZR 394/13, WM 2016, 974 Rn. 20; Beschlüsse vom 09.11.2010, VIII ZR 209/08, a.a.O.; vom 26.03.2019 - VI ZR 163/17, a.a.O. Rn. 13; jeweils m.w.N.).

  • EuGH, 21.03.2023 - C-100/21

    Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.2022 - 5 U 1188/22
    Die Schlussanträge des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs R. vom 02.06.2022 in der Rechtssache EuGH C-100/21 (www.curia.europa.eu, die im Folgenden zitierten Randnummern beziehen sich auf die Schlussanträge) sind für den hier vorliegenden Einzelfall insoweit unergiebig.
  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.2022 - 5 U 1188/22
    Schließlich gelingt es auch der Literatur nur mit erheblichem Begründungsaufwand, nicht ausschließlich prüfstandbezogene Abschalteinrichtungen als unzulässig einzustufen, so dass zumindest zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens des streitgegenständlichen Fahrzeugs keine klare und eindeutige Rechtslage gegeben war (vgl. Syrbe, NZV 2022, 153 ; Führ, NVwZ 2017, 265 ; OLG Koblenz, Urteil vom 25.07.2022 - 12 U 12/22, BeckRS 2022, 17989 Rn. 29; OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2019 - 3 U 148/18, juris Rn. 6; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2019 - 10 U 134/19, juris Rn. 89).
  • BGH, 14.05.2007 - II ZR 48/06

    Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht: Geschäftsführer-/Vorstandshaftung für

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.2022 - 5 U 1188/22
    Erforderlich ist vielmehr, dass sich das Vertretungsorgan, das selbst nicht über die erforderliche Sachkunde verfügt, unter umfassender Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der erforderlichen Unterlagen von einem unabhängigen, für die zu klärende Frage fachlich qualifizierten Berufsträger beraten lässt und die erteilte Rechtsauskunft einer sorgfältigen Plausibilitätskontrolle unterzieht (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.2007 - II ZR 48/06, juris Rn. 16 ff.; Holle, AG 2016, 270 ; Graewe/v.Harder, npoR 2016, 148).
  • OLG Köln, 04.07.2019 - 3 U 148/18
  • BGH, 04.07.2001 - VIII ZR 279/00

    Geltendmachung eines nicht bestehenden Zurückbehaltungsrechts

  • BVerwG, 25.07.2008 - 3 B 69.08

    Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung; Fristverlängerung; Antrag; erhebliche

  • OLG Köln, 18.09.2013 - 5 U 40/13

    Abrechnung medizinisch nicht indizierter Leistungen durch einen Arzt

  • OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03

    Zur Anwendbarkeit der "Vertrauensrechtsprechung" auf Antrag zur Verlängerung gem.

  • OLG Dresden, 31.01.2018 - 4 U 750/17

    Zurückweisung der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil im

  • BGH, 21.05.1996 - VI ZR 161/95

    Schadensersatz wegen der Beschädigung einer Fossiliensammlung - Vorliegen eines

  • OLG Frankfurt, 20.07.2022 - 2 U 126/21

    Dieselskandal: Schutzgesetzverletzung

  • OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 43/03
  • RG, 20.12.1902 - I 383/02

    Hinterlegung der Wechselsumme

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

  • OLG Koblenz, 12.06.2019 - 5 U 1318/18

    Schadensersatz gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

  • OLG Hamm, 10.09.2019 - 13 U 149/18

    Abgasskandal: VW muss Schadensersatz an Kundin zahlen

  • BGH, 13.07.2021 - VI ZR 128/20

    Weitere Entscheidung zum Daimler-Thermofenster

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach

  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20

    Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG im Zusammenhang mit dem sogenannten

  • BGH, 26.01.2016 - II ZR 394/13

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der

  • BGH, 23.02.2022 - VII ZR 602/21

    Inanspruchnahme einer Kraftfahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer

  • BGH, 12.01.2022 - VII ZR 391/21

    Schadensersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung eines Fahrzeugs;

  • OLG Hamm, 13.01.2023 - 7 U 113/22

    Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen

    Dagegen spricht vielmehr, dass es der Beklagten wie das inzwischen vorgenommene Update zeigt - ohne weiteres möglich war, den streitgegenständlichen Fahrzeugtyp ohne die inzwischen als unzulässig angesehene Abschalteinrichtung zugelassen zu bekommen und eine Umgehung der Fahrzeugzulassungsvoraussetzung daher nicht intendiert gewesen sein dürfte (vgl. im Ergebnis auch OLG Hamm Urt. v. 5.8.2021 - 22 U 121/20, BeckRS 2021, 43211 = juris Rn. 43 ff.; OLG Hamm Urt. v. 20.9.2021 - 8 U 176/20, BeckRS 2021, 28608 =,juris Rn. 32; OLG München Urt. v. 18.10.2021 - 21 U 2504/21, BeckRS 2021, 45184 = juris Rn. 87 f.; OLG Koblenz Beschl. v. 12.10.2022 - 5 U 1188/22, BeckRS 2022, 32284 = juris Rn. 24 f.) .
  • OLG Dresden, 13.10.2022 - 18a U 2475/21

    Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen

    Bei der Strategie "Restreichweiten-Warnung" war vielmehr eine Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 dahingehend erforderlich, ob das Reagens (AdBlue) unter allen möglichen Umständen mindestens 2.400 km oder nur bei einem "mittleren" Betriebsprofil 2400 km ausreichen musste (OLG Koblenz Hinweisbeschluss v. 12.10.2022 - 5 U 1188/22, BeckRS 2022, 32284, Rn. 20, 21, beck-online), deren Ergebnis nicht ohne weiteres auf der Hand lag.
  • OLG Dresden, 20.12.2022 - 18a U 2475/21
    Bei der Strategie "Restreichweiten-Warnung" war vielmehr eine Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 dahingehend erforderlich, ob das Reagens (AdBlue) unter allen möglichen Umständen mindestens 2.400 km oder nur bei einem "mittleren" Betriebsprofil 2400 km ausreichen musste (OLG Koblenz Hinweisbeschluss v. 12.10.2022 - 5 U 1188/22, BeckRS 2022, 32284, Rn. 20, 21, beck-online), deren Ergebnis nicht ohne weiteres auf der Hand lag.
  • OLG Celle, 10.05.2023 - 16 U 420/22
    Insoweit gab es auch einen verbindlichen Rückruf des KBA im Hinblick auf die AdBlue-Einspritzung (vgl. dazu etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 5 U 1188/22, juris; OLG München, Urteil vom 18. Oktober 2021 - 21 U 2504/21, juris).
  • OLG Koblenz, 26.05.2023 - 16 U 1375/22

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Verkaufs eines PKW mit einer eingebauten

    Bis zu diesem Zeitpunkt durften die Hersteller vertretbar noch von einer weiten Auslegung von Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. a VO (EG) 715/2007 und mithin davon ausgehen, dass eine solche Steuerung aus Gründen des Motor- oder Bauteilschutzes zulässig ist, da bis dahin nahezu alle europäischen Hersteller ihre Dieselfahrzeuge mit solchen Abschalteinrichtungen ausgerüstet hatten und dies trotz umfangreicher Untersuchungen der Behörden auch nicht beanstandet wurde (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 12. Oktober 2022, Az.: 5 U 1188/22, Rn. 40).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2023 - 19 U 198/21

    Diesel-Skandal: Keine Ansprüche für im November 2017 erworbenen gebrauchten Audi

    Die nach dem Rückrufbescheid für das streitgegenständliche Fahrzeug vorhandene unzulässige Abschalteinrichtung, den Wirkungsgrad der AdBlue-Einspritzung ab einer zu erwartenden Restreichweite von 2.400 km zu begrenzen, kann aus dem im Hinweisbeschluss ausgeführten Gründen den Vorwurf eines sittenwidrigen Verhaltens der Beklagten nicht begründen (vgl. auch OLG Köln Beschl. v. 13.10.2022 - 27 U 20/21, BeckRS 2022, 28270 Rn. 28; OLG Koblenz Hinweisbeschluss v. 12.10.2022 - 5 U 1188/22, BeckRS 2022, 32284 Rn. 20, beck-online).
  • OLG Dresden, 19.10.2023 - 18a U 1595/22
    Seite 8 jedoch für die Problematik sensibilisiert war, belegt der Umstand, dass bei anderen als dem hier streitgegenständlichen Fahrzeug durchaus Rückrufe wegen der Restreichweitenregelung ausgesprochen worden waren, etwa bei Fahrzeugen der Marke Audi A6 und A7 mit 3.0l-Motor Euro 6 (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 12.10.2022, 5 U 1188/22, beck-online).
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